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§ 100d Absatz 5 Satz 1 StPO
(5)
1
In den Fällen des
§ 53
sind Maßnahmen nach den
§§ 100b und 100c
unzulässig; ergibt sich während oder nach Durchführung der Maßnahme, dass ein Fall des
§ 53
vorliegt, gilt Absatz 2 entsprechend.
Verweis auf
§ 100d Absatz 5 Satz 1 StPO
von
§ 100e Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 StPO