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§ 232 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a StGB
a)
bei der Ausübung der Prostitution oder bei der Vornahme sexueller Handlungen an oder vor dem Täter oder einer dritten Person oder bei der Duldung sexueller Handlungen an sich selbst durch den Täter oder eine dritte Person,
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§ 232 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a StGB
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§ 232a Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 StGB