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§ 18 Absatz 2 Satz 1 SolvV
(2)
1
Wesentliche Änderungen und Erweiterungen der der auf einem internen Modell beruhenden Methode (IMM) bedürfen einer erneuten Erlaubnis.
Verweis auf
§ 18 Abs. 2 Satz 1 SolvV
von
§ 18 Absatz 2 Satz 5 SolvV