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§ 121 Absatz 3 Satz 2 SAG
2
Ergeht der ablehnende Bescheid nach Erlass der Abwicklungsanordnung, ist
§ 120 Absatz 3
entsprechend anzuwenden.
Verweis auf
§ 121 Abs. 3 Satz 2 SAG
von
§ 120 Absatz 4 Satz 2 SAG