Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 77 Absatz 3 Satz 2 SAG
2
Bei Instituten oder gruppenangehörigen Unternehmen, für die Landesrecht maßgeblich ist, ist die Anordnung des Rechtsformwechsels unzulässig, wenn das Landesrecht dies ausdrücklich bestimmt.
Verweis auf
§ 77 Absatz 3 Satz 2 SAG
von
§ 96 Absatz 7 Satz 2 SAG