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§ 1 Absatz 16a KWG
(16a) Systembetreiber im Sinne dieses Gesetzes ist derjenige, der für den Betrieb des Systems rechtlich verantwortlich ist.
Verweis auf
§ 1 Absatz 16a KWG
von
§ 84 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 SAG