1.
das Unternehmen erfüllt die kombinierte Kapitalpufferanforderung zwar, wenn sie zusätzlich zu den in
§ 10i Absatz 1a Nummer 1 bis 3 des Kreditwesengesetzes genannten Anforderungen betrachtet wird, erfüllt die kombinierte Kapitalpufferanforderung jedoch nicht, wenn sie zusätzlich zu den Anforderungen nach den
§§ 49c und 49d - sofern nach
§ 49 Absatz 2 Nummer 1 berechnet - betrachtet wird, oder