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§ 2 Absatz 3 Nummer 33 SAG
33.
In Abwicklung befindliches Institut oder gruppenangehöriges Unternehmen ist ein Institut oder ein gruppenangehöriges Unternehmen, für das eine Abwicklungsmaßnahme getroffen wird.
Verweis auf
§ 2 Absatz 3 Nummer 33 SAG
von
§ 2a Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 RStruktFG