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§ 38 Absatz 1 RechPensV
(1) Soweit nicht die Besonderheiten des Konzerns Abweichungen bedingen, ist für die Aufstellung der Konzernbilanz das Formblatt 1 und für die Aufstellung der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung das Formblatt 2 anzuwenden.
Verweis auf
§ 38 Abs. 1 RechPensV
von
§ 40 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a RechPensV