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§ 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 RDG
2.
Rentenberatung auf dem Gebiet der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung, des sozialen Entschädigungsrechts, des übrigen Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrechts mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente sowie der betrieblichen und berufsständischen Versorgung,
Verweis auf
§ 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 RDG
von
§ 12 Absatz 3 Satz 3 RDG