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§ 7 Satz 5 PublG
5
Hat das Unternehmen, das kapitalmarktorientiert im Sinne des
§ 264d
des Handelsgesetzbuchs ist, einen Aufsichtsrat, gelten auch
§ 100 Absatz 5 und § 107 Absatz 3 Satz 1 und 2
des Aktiengesetzes entsprechend.
Verweis auf
§ 7 Satz 5 PublG
von
§ 20 Absatz 2a Satz 1 PublG