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§ 1 Absatz 2 Satz 2 PublG
2
Trifft für den Abschlußstichtag das Merkmal nach Absatz 1 Nr. 2 oder das Merkmal nach Absatz 1 Nr. 3 zu, hat das Unternehmen zur Feststellung, ob auch das Merkmal nach Absatz 1 Nr. 1 zutrifft, eine Jahresbilanz nach
§ 5 Abs. 2
aufzustellen.
§ 1 Absatz 2 Satz 3 PublG
3
Für die Ermittlung der Umsatzerlöse nach Absatz 1 Nr. 2 gilt
§ 277 Abs. 1
des Handelsgesetzbuchs mit der Maßgabe, daß auch die in den Umsatzerlösen enthaltenen Verbrauchsteuern oder Monopolabgaben abzusetzen sind.
§ 1 Absatz 2 Satz 4 PublG
4
Umsatzerlöse in fremder Währung sind nach dem amtlichen Kurs in Euro umzurechnen.
§ 1 Absatz 2 Satz 5 PublG
5
Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer nach Absatz 1 Nr. 3 ist der zwölfte Teil der Summe aus den Zahlen der am Ende eines jeden Monats beschäftigten Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten sowie der im Ausland beschäftigten Arbeitnehmer.
Verweis auf
§ 1 Abs. 2 Satz 2 bis 5 PublG
von
§ 11 Absatz 2 Satz 1 PublG