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§ 13 Absatz 2 Nummer 9 SAG
9.
ein Kommunikations- und Informationskonzept, in dem die interne und die externe Kommunikation unter Berücksichtigung der für bestimmte Handlungsoptionen geltenden Besonderheiten dargelegt wird;
Verweis auf
§ 13 Absatz 2 Nummer 9 SAG
von
§ 15 Absatz 1 Satz 5 Nummer 6 PrüfbV