Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 13 Absatz 2 Nummer 7 SAG
7.
eine Darstellung von Szenarien für schwerwiegende Belastungen, die einen Krisenfall auslösen können, und deren Auswirkungen auf das Institut oder die Gruppe; die Belastungsszenarien sollen sowohl systemweite Ereignisse als auch das einzelne Institut oder die ganze Gruppe betreffende Ereignisse beinhalten, welche die instituts- oder gruppenspezifischen Gefährdungspotenziale abbilden;
Verweis auf
§ 13 Absatz 2 Nummer 7 SAG
von
§ 15 Absatz 1 Satz 5 Nummer 4 PrüfbV