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§ 1 Absatz 20 KWG
(20) Finanzkonglomerat ist eine Gruppe oder Untergruppe von Unternehmen im Sinne des
§ 1 Absatz 2
des Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetzes.
Verweis auf
§ 1 Absatz 20 KWG
von
§ 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 PrüfbV