§ 20 Absatz 1 Nummer 3 PfandBG
3.
die von einer
a)
Zentralregierung, Zentralnotenbank, Regionalverwaltung oder örtlichen Gebietskörperschaft eines in Nummer 1 Buchstabe d aufgeführten Staates,
b)
von einer öffentlichen Stelle eines in Nummer 1 Buchstabe d aufgeführten Staates,
c)
von einer multilateralen Entwicklungsbank oder
d)
von einer internationalen Organisation