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§ 30 Absatz 1 Satz 3 PfandBG
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Diese in den Sätzen 1 und 2 genannten Teile der Pfandbriefbank bestehen außerhalb des Insolvenzverfahrens für jede Pfandbriefgattung als Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit fort.
Verweis auf
§ 30 Absatz 1 Satz 3 PfandBG
von
§ 36a Absatz 1 Satz 1 PfandBG