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§ 25c Absatz 1 Satz 2 KWG
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Die fachliche Eignung setzt voraus, dass die Geschäftsleiter in ausreichendem Maß theoretische und praktische Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie Leitungserfahrung haben.
Verweis auf
§ 25c Absatz 1 Satz 2 KWG
von
§ 2 Absatz 1 Satz 5 PfandBG