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§ 33 Absatz 3 KWG
(3) Aus anderen als den in den Absätzen 1, 1a und 2 genannten Gründen darf die Erlaubnis nicht versagt werden.
Verweis auf
§ 33 Absatz 3 KWG
von
§ 2 Absatz 1 Satz 3 PfandBG