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§ 34 Absatz 3 Nummer 3 PatG
3.
einen oder mehrere Patentansprüche, in denen angegeben ist, was als patentfähig unter Schutz gestellt werden soll;
Verweis auf
§ 34 Abs. 3 Nr. 3 PatG
von
§ 9 Absatz 1 Satz 1 PatV