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§ 37 Absatz 1 Satz 2 PatG
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Ist der Anmelder nicht oder nicht allein der Erfinder, so hat er auch anzugeben, wie das Recht auf das Patent an ihn gelangt ist.
Verweis auf
§ 37 Abs. 1 Satz 2 PatG
von
§ 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 PatV