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§ 43 Absatz 3 Satz 2 PatG
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Jedermann ist berechtigt, dem Patentamt Hinweise zum Stand der Technik zu geben, die der Erteilung eines Patents entgegenstehen könnten.
Verweis auf
§ 43 Absatz 3 Satz 2 PatG
von
§ 59 Absatz 5 Satz 1 PatG