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§ 21 Absatz 1 Nummer 3 PatG
3.
der wesentliche Inhalt des Patents den Beschreibungen, Zeichnungen, Modellen, Gerätschaften oder Einrichtungen eines anderen oder einem von diesem angewendeten Verfahren ohne dessen Einwilligung entnommen worden ist (widerrechtliche Entnahme),
Verweis auf
§ 21 Abs. 1 Nr. 3 PatG
von
§ 7 Absatz 2 Satz 1 PatG