Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 1a Absatz 3 PatG
(3) Die gewerbliche Anwendbarkeit einer Sequenz oder Teilsequenz eines Gens muss in der Anmeldung konkret unter Angabe der von der Sequenz oder Teilsequenz erfüllten Funktion beschrieben werden.
Verweis auf
§ 1a Abs. 3 PatG
von
§ 2a Absatz 2 Satz 2 PatG