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§ 8 Absatz 1 MarkenG
(1) Von der Eintragung sind als Marke schutzfähige Zeichen im Sinne des
§ 3
ausgeschlossen, die nicht geeignet sind, in dem Register so dargestellt zu werden, dass die zuständigen Behörden und das Publikum den Gegenstand des Schutzes klar und eindeutig bestimmen können.
Verweis auf
§ 8 Absatz 1 MarkenG
von
§ 6a Absatz 1 Satz 1 MarkenV