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§ 14 Absatz 4 Nummer 1 MarkenG
1.
ein mit der Marke identisches Zeichen oder ein ähnliches Zeichen auf Aufmachungen oder Verpackungen oder auf Kennzeichnungsmitteln wie Etiketten, Anhängern, Aufnähern oder dergleichen anzubringen,
Verweis auf
§ 14 Abs. 4 Nr. 1 MarkenG
von
§ 143 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 MarkenG