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§ 7a Absatz 2 Nummer 3 KWG
3.
die gewählte Vorgehensweise in den Fällen des
§ 53d Absatz 3
und
§ 7b Absatz 3 Nummer 2 KWG
2.
die gewählte Vorgehensweise in den Fällen des
§ 53d Absatz 3
,
Verweis auf
§ 7a Absatz 2 Nummer 3 und § 7b Absatz 3 Nummer 2 KWG
von
§ 53d Absatz 4 Satz 2 KWG