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§ 53b Absatz 3 Satz 3 KWG
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Auf Betreiber eines multilateralen oder organisierten Handelssystems, die im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs im Inland einen Zugang anbieten, ist
§ 23a
nicht anzuwenden.
Verweis auf
§ 53b Abs. 3 Satz 3 KWG
von
§ 53b Absatz 12 Satz 5 KWG