Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 4 Absatz 4 FinDAG
(4) Die Bundesanstalt nimmt ihre Aufgaben und Befugnisse nur im öffentlichen Interesse wahr.
Verweis auf
§ 4 Absatz 4 FinDAG
von
§ 46c Absatz 2 Satz 3 KWG