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§ 10 Absatz 4 Satz 6 KWG
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In diesem Rahmen kann die Bundesanstalt verlangen, dass die Institute in einem Plan nachvollziehbar darlegen, durch welche Maßnahmen sie die erhöhten Eigenmittelanforderungen zu dem von der Bundesanstalt nach Satz 5 festgelegten Zeitpunkt einhalten werden.
Verweis auf
§ 10 Absatz 4 Satz 6 KWG
von
§ 45c Absatz 2 Satz 1 Nummer 7a KWG