Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 51a Absatz 2 Nummer 4 KWG
4.
wenn das Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung nicht über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des
§ 25a Absatz 1
verfügt.
Verweis auf
§ 51a Absatz 2 Nummer 4 KWG
von
§ 45b Absatz 1 Satz 2 KWG