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§ 1 Absatz 19 ZAG
(19) Fernzahlungsvorgang im Sinne dieses Gesetzes ist ein Zahlungsvorgang, der über das Internet oder mittels eines Geräts, das für die Fernkommunikation verwendet werden kann, ausgelöst wird.
Verweis auf
§ 1 Absatz 19 ZAG
von
§ 25i Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 KWG