Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 25a Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 KWG
1.
die Festlegung von Strategien, insbesondere die Festlegung einer auf die nachhaltige Entwicklung des Instituts gerichteten Geschäftsstrategie und einer damit konsistenten Risikostrategie, sowie die Einrichtung von Prozessen zur Planung, Umsetzung, Beurteilung und Anpassung der Strategien;
Verweis auf
§ 25a Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 KWG
von
§ 25c Absatz 4a Satz 1 Nummer 1 KWG