Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 99 Absatz 1 ZPO
(1) Die Anfechtung der Kostenentscheidung ist unzulässig, wenn nicht gegen die Entscheidung in der Hauptsache ein Rechtsmittel eingelegt wird.
Verweis auf
§ 99 Absatz 1 ZPO
von
§ 26 Absatz 4 Satz 3 KapMuG