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§ 19 Absatz 2 KapMuG
(2)
1
Die Beigeladenen können innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zustellung des Vergleichs ihren Austritt aus dem Vergleich erklären.
2
Der Austritt muss schriftlich gegenüber dem Gericht erklärt werden; er kann vor der Geschäftsstelle zu Protokoll erklärt werden.
Verweis auf
§ 19 Absatz 2 KapMuG
von
§ 17 Absatz 1 Satz 4 KapMuG