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§ 76 Absatz 2 KAGB
(2) Die Verwahrstelle hat die Weisungen der OGAW-Verwaltungsgesellschaft auszuführen, sofern diese nicht gegen gesetzliche Vorschriften, die Anlagebedingungen oder die Satzung verstoßen.
Verweis auf
§ 76 Absatz 2 KAGB
von
§ 340 Absatz 2 Satz 1 Nummer 30 KAGB