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§ 112 Absatz 2 Satz 1 KAGB
(2)
1
Eine intern verwaltete Investmentaktiengesellschaft mit veränderlichem Kapital darf bewegliches und unbewegliches Vermögen erwerben, das für den Betrieb der Investmentaktiengesellschaft notwendig ist (Investmentbetriebsvermögen).
§ 112 Absatz 2 Satz 2 KAGB
2
Den Erwerb darf sie nicht mit Kapital aus der Begebung von Anlageaktien bestreiten.
Verweis auf
§ 112 Absatz 2 Satz 1 und 2 KAGB
von
§ 174 Absatz 1 Satz 4 KAGB