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§ 175 Absatz 1 Satz 3 KAGB
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Werden Masterfonds und Feederfonds von der gleichen Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet, kann die Vereinbarung durch interne Regelungen für Geschäftstätigkeiten unter Berücksichtigung der in den Artikeln 15 bis 19 der
Richtlinie 2010/44/EU
genannten Inhalte ersetzt werden.
Verweis auf
§ 175 Absatz 1 Satz 3 KAGB
von
§ 173 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 KAGB