Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 166 Absatz 5 Satz 1 KAGB
(5)
1
Die Verwaltungsgesellschaft weist in den wesentlichen Anlegerinformationen eine Gesamtkostenquote aus.
Verweis auf
§ 166 Absatz 5 Satz 1 KAGB
von
§ 101 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 KAGB