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§ 68 Absatz 1 Satz 2 KAGB
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Die Beauftragung der Verwahrstelle ist in einem schriftlichen Vertrag zu vereinbaren.
Verweis auf
§ 68 Absatz 1 Satz 2 KAGB
von
§ 50 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 KAGB