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§ 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 InstitutsVergV
1.
eine Darstellung der Vergütungssysteme mit
a)
Erläuterungen dazu, wie die Anforderungen dieser Verordnung erfüllt werden, insbesondere die Anforderungen an die Ausgestaltung der Vergütungssysteme gemäß den
§§ 4 bis 10
,
b)
gegebenenfalls einer Darstellung vorhandener Unterschiede und Besonderheiten in der Ausgestaltung der Vergütungssysteme von einzelnen Mitarbeiterkategorien und
c)
gegebenenfalls einer Darstellung der wesentlichen Veränderungen in der Vergütungsstrategie einschließlich der Auswirkungen auf die jeweilige Zusammensetzung der variablen und fixen Vergütung,
§ 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 InstitutsVergV
3.
den Gesamtbetrag aller Vergütungen, unterteilt in fixe und variable Vergütung, sowie die Anzahl der Begünstigten der variablen Vergütung.
Verweis auf
§ 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 3 InstitutsVergV
von
§ 1 Absatz 4 Satz 1 InstitutsVergV