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§ 235 Absatz 2 Satz 2 InsO
2
Dabei ist darauf hinzuweisen, daß der Plan und die eingegangenen Stellungnahmen in der Geschäftsstelle eingesehen werden können.
Verweis auf
§ 235 Absatz 2 Satz 2 InsO
von
§ 252 Absatz 2 Satz 3 InsO