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§ 10 Absatz 2 Satz 4 InhKontrollV
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Dem Lebenslauf von Personen nach
§ 8 Nummer 7
sind, sofern vorhanden, Arbeitszeugnisse über unselbständige Tätigkeiten, die in den letzten drei Jahren vor Abgabe der Anzeige ausgeübt wurden, beizufügen.
Verweis auf
§ 10 Absatz 2 Satz 4 InhKontrollV
von
§ 16 Absatz 4 Satz 1 InhKontrollV