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§ 1 Absatz 18 KWG
(18) Branchenvorschriften im Sinne dieses Gesetzes sind die Rechtsvorschriften der Europäischen Union im Bereich der Finanzaufsicht, insbesondere die
Richtlinien 73/239/EWG
,
98/78/EG
,
2004/39/EG
,
2006/48/EG
,
2006/49/EG
und
2009/65/EG
sowie Anhang V Teil A der
Richtlinie 2002/83/EG
, die darauf beruhenden inländischen Gesetze, insbesondere dieses Gesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Wertpapierhandelsgesetz, das Kapitalanlagegesetzbuch, das Pfandbriefgesetz, das Gesetz über Bausparkassen, das Geldwäschegesetz einschließlich der dazu ergangenen Rechtsverordnungen sowie der sonstigen im Bereich der Finanzaufsicht erlassenen Rechts- und Verwaltungsvorschriften.
Verweis auf
§ 1 Absatz 18 KWG
von
§ 11 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c InhKontrollV