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§ 264 Absatz 1 Satz 3 HGB
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Der Jahresabschluß und der Lagebericht sind von den gesetzlichen Vertretern in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahrs für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen.
Verweis auf
§ 264 Abs. 1 Satz 3 HGB
von
§ 341a Absatz 1 Satz 1 HGB