Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 267 Absatz 2 HGB
(2) Mittelgroße Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der drei in Absatz 1 bezeichneten Merkmale überschreiten und jeweils mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschreiten:
1.
20 000 000 Euro Bilanzsumme.
2.
40 000 000 Euro Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlußstichtag.
3.
Im Jahresdurchschnitt zweihundertfünfzig Arbeitnehmer.
Verweis auf
§ 267 Absatz 2 HGB
von
§ 288 Absatz 2 Satz 1 HGB