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§ 13 Absatz 3 Satz 1 PublG
(3)
1
Auf den Konzernabschluss oder den Teilkonzernabschluss braucht
§ 314 Abs. 1 Nr. 6
des Handelsgesetzbuchs nicht angewendet zu werden.
Verweis auf
§ 13 Absatz 3 Satz 1 PublG
von
§ 264 Absatz 4 Satz 1 HGB