Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 327a HGB
§ 327a Erleichterung für bestimmte kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften
§ 325 Abs. 4 Satz 1
ist auf eine Kapitalgesellschaft nicht anzuwenden, wenn sie ausschließlich zum Handel an einem organisierten Markt zugelassene Schuldtitel im Sinn des
§ 2 Absatz 1 Nummer 3
des Wertpapierhandelsgesetzes mit einer Mindeststückelung von 100 000 Euro oder dem am Ausgabetag entsprechenden Gegenwert einer anderen Währung begibt.
Verweis auf
§ 327a HGB
von
§ 264 Absatz 2 Satz 3 HGB