Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 253 Absatz 3 Satz 3 HGB
3
Kann in Ausnahmefällen die voraussichtliche Nutzungsdauer eines selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstands des Anlagevermögens nicht verlässlich geschätzt werden, sind planmäßige Abschreibungen auf die Herstellungskosten über einen Zeitraum von zehn Jahren vorzunehmen.
Verweis auf
§ 253 Abs. 3 Satz 3 HGB
von
§ 253 Absatz 6 Satz 4 HGB