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§ 4 Absatz 3 Satz 2 HeizkostenV
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Dies gilt nicht für Gemeinschaftsräume mit nutzungsbedingt hohem Wärme- oder Warmwasserverbrauch, wie Schwimmbäder oder Saunen.
Verweis auf
§ 4 Absatz 3 Satz 2 HeizkostenV
von
§ 6 Absatz 3 Satz 1 HeizkostenV